Warum jetzt?

Weil die Presse und investigative Formate bereits darüber berichtet haben, aber bisher nichts passiert zu sein scheint. Und weil die „Schutzmasken“ zwar nachrangig verwendet werden sollen, jedoch die Funktionstüchigkeit nur bis zum 31.12.2021 gegeben sei. Auf Grund marktwirtschaftlicher Zwänge werden die „Schutzmasken“ eher aufgebraucht als entsorgt.

Weil wir mitten in der 4. Welle auch mit Ausbrüchen in den Alten- und Pflegeeinrichten stecken. Seit Beginn diesen Jahres habe ich mich um dieses Thema gekümmert und benötigte erst einmal die passenden Nachweise der schlechten Filterleistungen, da die reinen formalen Mängel nicht zum Handeln führten. Diese Nachweise lagen seit April 2021 vor sind und dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, der Marktüberwachungsbehörde Köln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt. Politisch handeln wollten weder der Bundesminister Spahn noch der Landesminister Laumann und man suchte immer „interessante“ Konstruktionen, nach denen keine Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörde vorlagen. Das es auch die Aufgabe des Bundesministeriums für Gesundheit wäre das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu beachten scheint völlig in den Hintergrund getreten zu sein. Da es offentlichtlich auch schwierig, vielleicht sogar unmöglich ist, ein Ministerium auf Einhaltung des geltenden Rechts zu verklagen, gab den Ausschlag mit den Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen, da von keiner Seite her Abhilfe zu erwarten ist.