Marktüberwachung

im Laufe der Zeit

Bereits im Januar 2021 informierte ich die örtlich, fachlich, sachlich zuständige Marktüberwachungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln. Nach einer Weile kam nur die Antwort:

… bezogen auf das Bereitstellen von Atemschutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie besteht für die Abgabe von Atemschutzmasken (Masken-Hilfspaket) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Zuständigkeit einer Bezirksregierung als Marktüberwachungsbehörde bzgl. des ProdSG, der PSA-Verordnung oder MedBVSV.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das Bundesministerium.

Email erhalten am 10.02.20.21

Im August 2020 teilte die Bundesregierung noch mit CPA-Masken zu beschaffen. Die CPA-Masken unterliegen der Marktüberwachung der Länder. Diese seien aber gar nicht zuständig (was vorgeschoben bzw. angeordnet klingt) und verweisen an das Bundesministerium für Gesundheit.

Im August/September 2021 habe ich das Thema an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit NRW weitergegeben und hier wurde die Marktüberwachung für Medizinprodukte beauftragt. Diese warten jedoch laut der Zeit noch auf Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit.