Bereitstellung und Verwendung

von CPI nach BMG/BfArM/TÜV-Prüfgrundsätzen

„Schutzmasken“ dürfen von Arbeitgebern nur bereitgestellt werden, wenn

§ 2 Bereitstellung und Benutzung
(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,

PSA-Benutzungsverordnung in der geltenden Fassung (Hervorhebungen durch mich)

Gleiches gilt auch für die Unternehmer

Vierter Abschnitt
Persönliche Schutzausrüstungen
§ 29 Bereitstellung
(1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen den Versicherten in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Für die bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstungen müssen EG-Konformitätserklärungen vorliegen. Satz 2 gilt nicht für Hautschutzmittel.

§ 32 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der
[…]
§ 29 Abs. 2 Satz 2 oder
[…]
zuwiderhandelt.

DGUV Vorschrift 1 (Musterverordnung) (Hervorhebungen durch mich)

Da dies nun mehr in der Anfangszeit der Pandemie nicht möglich gewesen ist ausreichend Persönliche Schutzausrüstung zu beschaffen, wurde eine Ausnahme geschaffen:

§ 9 Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen im Kontext der COVID-19-Bedrohung
(2) Persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/425 aus anderen als den in Absatz 1 genannten Staaten können auf dem deutschen Markt durch einen Wirtschaftsakteur im Sinne des Artikels 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2016/425 bereitgestellt werden, wenn in einem Bewertungsverfahren durch eine geeignete Stelle auf Grund eines von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik auf ihrer Internetseite veröffentlichten Prüfgrundsatzes festgestellt wurde, dass sie ein den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Verordnung (EU) 2016/425 vergleichbares Gesundheits- und Sicherheitsniveau bieten. Die Verkehrsfähigkeit der persönlichen Schutzausrüstungen in der Bundesrepublik Deutschland nach Satz 1 kontrolliert die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach § 25 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes.
(4) Persönliche Schutzausrüstungen, die nach Maßgabe von Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde nach § 25 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes als verkehrsfähig angesehen werden, dürfen abweichend von § 2 Absatz 1 Nummer 1 der PSA-Benutzungsverordnung durch den Arbeitgeber ausgewählt und den Beschäftigten bereitgestellt werden.

Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung in der geltenden Fassung (Hervorhebungen durch mich)

Jede andere „Schutzmaske“ ohne eine Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde dürfen durch die Arbeitgeber und Unternehmer den Beschäftigten und Versicherten nicht bereitgestellt und somit auch nicht verwendet werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken.