Was man jetzt noch tun kann

Verwenden Sie die Atemschutzmasken des Masken-Hilfspaketes nicht.

Sollten Sie eine SARS-CoV-2-Infektion erlitten haben und Schutzmasken des Masken-Hilfspaketes zu der Zeit verwendet habe, so versuchen Sie herauszufinden welche Schutzmasken des Masken-Hilfspaketes Sie verwendet haben. Sofern noch Schutzmasken verfügbar sind, so lassen Sie diese prüfen. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Schutzmasken keine ausreichende Schutzwirkung aufweisen, so geben Sie den Sachverhalt einschließlich der Beschreibung des Krankheitsverlaufes an die bei Ihnen zuständige Staatsanwaltschaft mit der Bitte der Prüfung des Sachverhaltes.

Wenden Sie sich die Abgeordneten des Bundestages und verlangen Sie Aufklärung über den Sachverhalt der Prüfungen und Auslieferungen der Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen des Masken-Hilfspaketes hinsichtlich der Qualität und der Sicherstellung der Schutzeigenschaften, denn schließlich wurden diese Schutzmasken beschafft, um die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu schützen und nicht um diese zu gefährden.