Wissen der Ministerien und der Marktüberwachungs-behörde

Das Bundesministerium für Gesundheit war relativ früh in Kenntnis über den rechtlichen Sachverhalt. Daher gab es auch bereits Anfang April die Referentenentwürfe zur MP-PSA-BeschaffungsVO und MedBVSV.

Wie die Pflichten des Einführers von Persönlicher Schutzausrüstung umzusetzen sind, wusste das Bundesministerium für Gesundheit wenig später durch ein Konzept zur Sicherstellung der Umsetzung der Einführerpflichten nach PSA-Verordnung und MP-Richtlinie.

Das Bunesministerium für Gesundheit ist nachweislich seit April 2021 über die hohen Filterdurchlässe von einigen im Masken-Hilfspaket ausgelieferten Schutzmasken in Kenntnis ohne jedoch irgendwelche Maßnahmen eingeleitet zu haben. Einige Bundesländer haben selbständig Schutzmasken (z.T. geprüft und) zurückgerufen.

Die Marktüberwachungsbehörde war seit Januar 2021 in Kenntnis über die (formalen) Probleme mit dem Masken-Hilfspaket und wurde als „nicht zuständig“ beschlossen. Das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als vorgesetzte Dienststelle für die Marktüberwachung war ebenfalls seit April 2021 in Kenntnis und hat beschlossen hier nicht tätig zu werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war sich der Problematik bewusst und da die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im März 2021 entsprechend angepasst, so dass die Schutzmasken nach dem BMG/BfArM/TÜV-Prüfgrundsatz nicht mehr durch die Arbeitgeber bereitgestellt werden dürfen.

Erst seit September 2021 darf die Marktüberwachungsbehörde tätig werden und hat Informationen über die Schutzmasken beim Bundesministerium für Gesundheit angefordert. Bisher jedoch ohne Erfolg.